Nutzen Sie die staatlichen Förderungen. Ob Sparzulage bei den Vermögenswirksamen Leistungen oder Wohnungsbauprämie, durch einen Bausparvertrag erzielen Sie eine gute Rendite.
Die Sparförderung für Bausparverträge wurde ab 1.1.2009 geändert. Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gewährt werden, wenn eine Verwendung zum Wohnungsbau (Kauf, Bau, Modernisierung) erfolgt.
Das bedeutet für die Sparer:
* Wegfall der Sparer-Freiheit: Geförderte Bausparguthaben können nur noch wohnwirtschaftlich genutzt werden. * Einschränkung der Wohnungsbauprämie: Bei reinem Sparen entfällt die Förderung komplett!
Um so mehr bleibt Bausparen für Baufinanzierer und Renovierer durch die Förderung der Wohnungsbauprämie eine interessante Finanzierungsalternative.
Ausnahme für Sparer bis zum 25. Lebensjahr!! Für diese Altersgruppe bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf oder senden eine Anfrage per E-Mail.
*****Sie können auch unter Tel.-Nr. 0921 5089611 anrufen. Kostenloser Rückrufservice.***** ________________________________________________________________________________